Rote Fahne 01/2021
Kriminalisierung und Diffamierung von Stefan Engel als „Gefährder“ muss vom Tisch!
2018 wurde rund um die Ereignisse des Rebellischen Musikfestivals als konzentrierter Ausdruck der Rechtsentwicklung der Regierung und der Faschisierung des Staatsapparats ein konkreter Taktikwechsel gegen die MLPD eingeleitet
Mitte Mai 2018 wurde das Verbot des Auftritts der angeblich verbotenen revolutionären türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“ auf dem Rebellischen Musikfestival in Truckenthal, zum Vorwand genommen, Stefan Engel per Boten eine sogenannte „Gefährderansprache“ zuzustellen. Mit der weitreichenden Diffamierung, es bestehe ein „Anfangsverdacht der Terrorismusfinanzierung und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ wurden ihm „freiheitsentziehende Maßnahmen“ sowie die Beschlagnahme von Pkw, Handy und Computer angedroht.
Neben konkret an der Vorbereitung des Festivals beteiligten Aktivisten war Stefan Engel der einzige aus der Reihe der Schirmherren des Festivals, der mit Schreiben des Thüringer Polizeidirektors Dirk Löther zum „Gefährder“ erklärt worden ist. Nicht etwa der bekannte Liedermacher Konstantin Wecker oder der Bundestagsabgeordnete in der Fraktion der „Linken“ und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic – beide neben vielen anderen ebenfalls Schirmherren des Festivals.
Im Fokus des Staatsapparats
Stefan Engel steht nicht zum erstenmal im Fokus von Staatsapparat und Justiz, wenn es um die antikommunistisch motivierte Diffamierung und Versuche zur Kriminalisierung der gesamten MLPD geht. Bereits 1992 erklärte der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Herzog seinen Ausschluss aus der IG Metall für rechtens. Angesichts seiner „Fernziele“ als Marxist-Leninist könne sein Grundrecht auf Koalitionsfreiheit im Sinne der im Kern antikommunistisch ausgerichteten „wehrhaften Demokratie“ der BRD zugunsten der Rechte der IG-Metall-Führung faktisch entzogen werden.
2018 erwies sich die Behauptung, „Grup Yorum“ sei verboten, innerhalb weniger Tage als selbst nach den Gesetzen der BRD nicht haltbar. Der Auftritt konnte stattfinden. Die bereits begonnene polizeiliche Attacke auf das Festival musste abgebrochen werden. Trotzdem haben Seehofers Innenministerium und die Thüringer Polizei die Gefährderansprache gegen Stefan Engel nicht zurückgenommen. Im Gegenteil. Das Vorgehen gegen ihn wurde noch verschärft: Die Staatsanwaltschaft Gera hat Ermittlungen gegen Polizeidirektor Löther aufgrund der von Stefan Engel gestellten Strafanzeige abgelehnt mit der „Begründung“, gegen ihn sei schließlich aufgrund von Feststellungen des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ vorgegangen worden. Löther habe sich außerdem im Rahmen seines „Ermessensspielraums“ bewegt, da die MLPD für den „revolutionären Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ stehe. Das ist antikommunistische Gesinnungsjustiz.
Das Verwaltungsgericht Weimar zog zur Begründung der Unterdrückung des Thälmann-Gedenkens in Buchenwald 2019 ausdrücklich die Tatsache heran, dass Stefan Engel als Redaktionsleiter des theoretischen Organs der MLPD REVOLUTIONÄRER WEG sprechen sollte und doch glatt „Bezüge zur heutigen Zeit“ herstellen wolle.
Deutlicher kann man die antikommunistische Zielrichtung nicht ausdrücken, um die es den Herrschenden und ihrem Staatsapparat tatsächlich geht. Als Reaktion auf die Durchbrechung der relativen Isolierung der MLPD änderten die Herrschenden ihr Verhalten gegenüber der MLPD. Statt bewusster Ignoranz werden die MLPD und ihre führenden Repräsentanten zunehmend offen politisch attackiert. Die Herrschenden fürchten besonders das revolutionäre Potenzial der MLPD.
Breite Solidarität notwendig
Die Angriffe auf die Person von Stefan Engel, 37 Jahre lang Vorsitzender der MLPD, Leiter des theoretischen Organs der MLPD und bundesweit bekannter und verankerter Marxist-Leninist, richten sich gegen die gesamte MLPD und alle fortschrittlichen und revolutionären Menschen.
Es ist nicht hinzunehmen, dass das Verwaltungsgericht Meiningen die Verhandlung über die Klage von Stefan Engel gegen seine Einstufung als „Gefährder“ mit immer neuen Ausreden seit nunmehr zweieinhalb Jahren immer weiter verschleppt. Aus den Akten der Thüringer Polizei ergibt sich, dass es dagegen nur wenige Tage gebraucht hat, Stefan Engel als „Gefährder“ zu behandeln – ein Begriff, der in der öffentlichen Debatte derzeit nahezu ausschließlich mit Drahtziehern islamistisch-faschistischer Anschläge in Verbindung gebracht wird.
Der Auftritt von „Grup Yorum“ konnte auf der Grundlage des breiten Protests gegen das Verbot durchgesetzt werden. Ein breiterer öffentlicher Protest im Rahmen der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance“ muss entwickelt werden, der die Methoden und Machenschaften des Staatsapparats zur Unterdrückung, Kriminalisierung und Diffamierung von Stefan Engel als „Gefährder“ in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt und die Solidarität entwickelt. Dazu verlangen wir konkret als erstes die sofortige öffentliche Verhandlung über die Klage von Stefan Engel vor dem Verwaltungsgericht Meiningen.