Rote Fahne 17/2022
Militärforschung an Hochschulen: Aktiver Widerstand gefordert
Wenn die Bundesregierung unter anderem mit ihren 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr zur offenen Kriegsvorbereitung übergeht, rückt an den Hochschulen der Kampf gegen die Militärforschung verstärkt in den Mittelpunkt
Der ehemalige Rektor der Ruhr-Universität Bochum (RUB), Elmar Weiler, sagte einmal: „Die Ruhr-Uni Bochum forscht ausschließlich zum Wohle der Gesellschaft.“1 Schon in der Zeit seines Rektorats flossen aber allein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mindestens 2,4 Millionen Euro in militärische Projekte – zur Erforschung von Robotern und Drohnen, der Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen, des Schutzes kritischer Brücken und Tunnel sowie zur Entwicklung eines wehrpsychologischen Qualitätsmanagementsystems2. Das dient natürlich durchaus dem „Wohle dieser Gesellschaft“ – zumindest aus Sicht der Herrschenden.
Getarnte Militärforschung
Diese offiziellen Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Viel höher fallen die Summen aus, die in sogenannte „Dual-Use“-Forschung fließt, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient, wodurch der militärische Hintergrund verschleiert werden soll.
Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit des Horst-Görtz-Instituts (HGI) für IT-Sicherheit mit der Elektronikfirma Rohde und Schwartz. Diese präsentiert sich selbst als „enger und langjähriger Partner von Regierungsbehörden, sämtlichen Sektoren der Streitkräfte sowie führenden Unternehmen aus Luftfahrt und Verteidigung“3. Sie übernahm eine Firmenausgründung des HGI, mitsamt der an der RUB entwickelten Technik, die nun unter Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH firmiert.
Der Landtag und die „Freiheit der Hochschulen“
Um die Studierenden und Gewerkschafter, die die Militärforschung ablehnen, zu beruhigen, wurde 2014 in Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Zivilklausel“ eingeführt, die die direkte Militärforschung an den Hochschulen unterbinden sollte. Trotz Zivilklausel gab es aber allein vom Pentagon 760 000 US-Dollar für Forschungsprojekte an der RUB.4
Der auf Weiler folgende Rektor der RUB, Axel Schömlerich, dazu kaltschnäuzig: „Man kann gegen die Zivilklausel gar nicht verstoßen. Man muss nur begründen, dass die Forschung dem Ultimat friedlicher Zwecke dient. Auch das Erschießen eines Terroristen dient friedlichen Zielen.“5 Mit dieser Argumentation kann wirklich jede Waffenforschung gerechtfertigt werden.
Die Zivilklausel, die ohnehin schon ein Betrugsmanöver ist, wurde 2019 nach nur fünf Jahren wieder abgeschafft, nach Protest von Gewerkschaftern und Studierenden. Das machte der Landtag unter dem Slogan „Mehr Freiheit für die Hochschulen“, die jetzt selbst darüber entscheiden sollen, ob sie eine Zivilklausel in ihre Grundsätze schreiben. Vor dem Hintergrund der offenen Weltkrise fordern wir:
Jugend will Zukunft – stoppt die Militärforschung an Universitäten und Hochschulen! Entfalten wir den aktiven Widerstand gegen die Gefahr eines Dritten Weltkriegs! Macht mit in den Widerstandsgruppen gegen die Weltkriegsvorbereitung!